F: Kann auch ohne einen Vermittlungsgutschein ein privater Arbeitsvermittler in Anspruch
genommen werden?
A: Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende(r) eine(n)
privaten Arbeitsvermittler/in in Anspruch nehmen. Wer keinen Vermittlungsgutschein
der Agentur für Arbeit besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung
an die Privaten Arbeitsvermittlung selbst zahlen.
F: Wie hoch ist bzw. darf die Vermittlungsgebühr/Vermittlungsprovision ohne einen Vermittlungsgutschein vereinbart werden ?
A: Unterschiedlich. Jede(r) Private Arbeitsvermittler/in darf die Vergütung FREI
bestimmen. Die Vergütung darf jedoch die Höchstgrenze von 2000,00 Euro
nicht überschreiten!
F: Besteht eine Verpflichtung zur Annahme der vorgeschlagenen Stellenangebote und enstehen bei Ablehnung zusätzliche Bearbeitungskosten?
A: NEIN, Sie entscheiden über die Annahme der Stellenangebote und über
die Dauer unserer Vermittlungstätigkeit. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten
d.h., keine Aufnahme-, Bearbeitung- oder Bewerbungskosten u.s.w..
F: Wieviel kostet eine Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein und welchen kostenfreien Service erhalte ich bei Ihnen dafür?
A: Wichtig ist, daß wir Ihnen helfen in Arbeit zu kommen. Eine ausführliche Beratung
und eine gute Betreuung sind für uns selbstverständlich und für Sie völlig kostenfrei.
Nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung bezahlen Sie die Vermittlungsgebühr,
keine Sonderzahlungen, Vorauszahlungen, Bearbeitungsgebühren etc.
Unser kostenfreier Service für Sie umfasst:
- Beratung und Betreuung - Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen/Bewerbungsmappen
- Aufnahme in eine Datenbank u.a zur anonymen Veröffentlichung ihres Stellenprofils
- Arbeitsplatzsuche anhand Ihrer Vorgaben und komplette Abwicklung
des Bewerbungsverfahrens (inkl. der Vereinbarung von Vorstellungsterminen).
Auf Wunsch bereiten wir Sie auf das Vorstellungsgespräch vor und/oder begleiten Sie.
Kosten entstehen NUR bei einer erfolgreichen Vermittlung in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die Vermittlungsgebühr beträgt insgesamt
650,00 Euro inkl. Mwst. Die erste Rate von 250,00 Euro wird nach
Beschäftigungsaufnahme (zahlbar zum ersten Lohn/Gehalt) fällig.
Weitere 400,00 Euro inkl. Mwst.
(zu je 4 Raten á 100,00 Euro nach dem 2. Monat der Beschäftigung).
Sollte das Beschäftigungsverhältnis in den ersten 14 Wochentagen beendet werden
-Gründe spielen hierbei keine Rolle. Werden Sie gekündigt oder kündigen Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst-, ist keine Zahlung der Vermittlungsgebühr zu leisten.
Eine weitere Ratenzahlung von à 100,00 Euro pro Monat erfolgt nur dann,
wenn Sie nach 4 Wochen weiterhin im Beschäftigungsverhältnis sind.
Werden Sie gekündigt oder kündigen Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst,
endet auch damit sofort die Zahlungsverpflichtung.
Zum Vergleich, ein Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit
umfaßt 2000,00 Euro, zwei Raten zu je 1000,00 Euro.
F: Ist es mir gestattet, weitere Vermittler in Anspruch zu nehmen?
A: Selbstverständlich. Wir freuen uns über jede erfolgreiche Vermittlung.
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Für weitere fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Private Arbeitsvermittlung Patrik Lennon
Büro Leipzig
Käthe-Kollwitz-Str. 1
D-04109 Leipzig
Tel.: 0341/33 75 95 4
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